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Dieses Thema hat 74 Antworten
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 Historie und Politik
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Clu Offline

Schreibtischgeneral


Beiträge: 4.080

15.09.2007 10:46
Fünf Jahre 9/11, sechs Jahre 9/11, sieben Jahre... Antworten

Quote:
Art. 75 Grundlegende Garantien
1. Soweit Personen von einer in Artikel 1 genannten Situation betroffen sind, werden sie, wenn sie sich in der Gewalt einer am Konflikt beteiligten Partei befinden und nicht auf Grund der Abkommen oder dieses Protokolls eine günstigere Behandlung geniessen, unter allen Umständen mit Menschlichkeit behandelt und geniessen zumindest den in diesem Artikel vorgesehenen Schutz, ohne jede nachteilige Unterscheidung auf Grund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion oder Glauben, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder einer sonstigen Stellung oder anderer ähnlicher Unterscheidungsmerkmale. Jede Partei achtet die Person, die Ehre, die Überzeugungen und die religiösen Gepflogenheiten aller dieser Personen.

2. Folgende Handlungen sind und bleiben jederzeit und überall verboten, gleichviel ob sie durch zivile Bedienstete oder durch Militärpersonen begangen werden:
a)
Angriffe auf das Leben, die Gesundheit oder das körperliche oder geistige Wohlbefinden von Personen, insbesondere
i)
vorsätzliche Tötung,
ii)
Folter jeder Art, gleichviel ob körperlich oder seelisch,
iii)
körperliche Züchtigung und
iv)
Verstümmelung;
b)
Beeinträchtigung der persönlichen Würde, insbesondere entwürdigende und erniedrigende Behandlung, Nötigung zur Prostitution und unzüchtige Handlungen jeder Art,
c)
Geiselnahme,
d)
Kollektivstrafen und
e)
die Androhung einer dieser Handlungen.

3. Jede wegen Handlungen im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt festgenommene, in Haft gehaltene oder internierte Person wird unverzüglich in einer ihr verständlichen Sprache über die Gründe dieser Massnahmen unterrichtet. Ausser bei Festnahme oder Haft wegen einer Straftat wird eine solche Person so schnell wie irgend möglich, auf jeden Fall aber dann freigelassen, sobald die Umstände, welche die Festnahme, Haft oder Internierung rechtfertigen, nicht mehr gegeben sind.

4. Gegen eine Person, die für schuldig befunden wurde, im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt eine Straftat begangen zu haben, darf eine Verurteilung nur in einem Urteil ausgesprochen und nur auf Grund eines Urteils eine Strafe vollstreckt werden; dieses Urteil muss von einem unparteiischen, ordnungsgemäss zusammengesetzten Gericht gefällt werden, welches die allgemein anerkannten Grundsätze eines ordentlichen Gerichtsverfahrens beachtet; dazu gehören folgende Garantien:
a)
Das Verfahren sieht vor, dass der Beschuldigte unverzüglich über die Einzelheiten der ihm zur Last gelegten Straftat unterrichtet werden muss, und gewährt ihm während der Hauptverhandlung und davor alle zu seiner Verteidigung erforderlichen Rechte und Mittel;
b)
niemand darf wegen einer Straftat verurteilt werden, für die er nicht selbst strafrechtlich verantwortlich ist;
c)
niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung angeklagt oder verurteilt werden, die nach dem zur Zeit ihrer Begehung für ihn geltenden innerstaatlichen oder internationalen Recht nicht strafbar war; ebenso darf keine schwerere Strafe als die im Zeitpunkt der Begehung der Straftat angedrohte verhängt werden; wird nach Begehung der Straftat durch Gesetz eine mildere Strafe eingeführt, so kommt dies dem Täter zugute;
d)
bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld wird vermutet, dass der wegen einer Straftat Angeklagte unschuldig ist;
e)
jeder wegen einer Straftat Angeklagte hat das Recht, bei der Hauptverhandlung anwesend zu sein;
f)
niemand darf gezwungen werden, gegen sich selbst als Zeuge auszusagen oder sich schuldig zu bekennen;
g)
jeder wegen einer Straftat Angeklagte hat das Recht, Fragen an die Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und das Erscheinen und die Vernehmung von Entlastungszeugen unter den für die Belastungszeugen geltenden Bedingungen zu erwirken;
h)
niemand darf wegen einer Straftat, derentwegen er bereits nach demselben Recht und demselben Verfahren rechtskräftig freigesprochen oder verurteilt worden ist, erneut von derselben Partei verfolgt oder bestraft werden;
i)
jeder wegen einer Straftat Angeklagte hat das Recht auf öffentliche Urteilsverkündung;
j)
jeder Verurteilte wird bei seiner Verurteilung über sein Recht, gerichtliche und andere Rechtsmittel oder Rechtsbehelfe einzulegen, sowie über die hierfür festgesetzten Fristen unterrichtet.

5. Frauen, denen aus Gründen im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt die Freiheit entzogen ist, werden in Räumlichkeiten untergebracht, die von denen der Männer getrennt sind. Sie unterstehen der unmittelbaren Überwachung durch Frauen. Werden jedoch Familien festgenommen, in Haft gehalten oder interniert, so bleibt die Einheit der Familien bei ihrer Unterbringung nach Möglichkeit erhalten.

Clu Offline

Schreibtischgeneral


Beiträge: 4.080

15.09.2007 10:47
Fünf Jahre 9/11, sechs Jahre 9/11, sieben Jahre... Antworten

Quote:
6. Personen, die aus Gründen im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt festgenommen, in Haft gehalten oder interniert werden, wird auch nach Beendigung des Konflikts bis zu ihrer endgültigen Freilassung, ihrer Heimschaffung oder Niederlassung der in diesem Artikel vorgesehene Schutz gewährt.

7. Zur Ausschaltung jedes Zweifels hinsichtlich der Verfolgung und des Gerichtsverfahrens in Bezug auf Personen, die der Begehung von Kriegsverbrechen oder von Verbrechen gegen die Menschlichkeit beschuldigt werden, sind folgende Grundsätze anzuwenden:
a)
Personen, die solcher Verbrechen beschuldigt werden, sollen in Übereinstimmung mit den anwendbaren Regeln des Völkerrechts verfolgt und vor Gericht gestellt werden, und
b)
allen Personen, die nicht auf Grund der Abkommen oder dieses Protokolls eine günstigere Behandlung geniessen, wird die in diesem Artikel vorgesehene Behandlung zuteil, gleichviel ob die Verbrechen, deren sie beschuldigt werden, schwere Verletzungen der Abkommen oder dieses Protokolls darstellen oder nicht.

8. Die Bestimmungen dieses Artikels sind nicht so auszulegen, als beschränkten oder beeinträchtigten sie eine andere günstigere Bestimmung, die auf Grund der Regeln des anwendbaren Völkerrechts den unter Absatz 1 fallenden Personen grösseren Schutz gewährt.

Clu Offline

Schreibtischgeneral


Beiträge: 4.080

15.09.2007 10:50
Fünf Jahre 9/11, sechs Jahre 9/11, sieben Jahre... Antworten

Quote:
Art. 146 Genfer Abkommen 4
Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, alle notwendigen gesetzgeberischen Massnahmen zur Festsetzung von angemessenen Strafbestimmungen für solche Personen zu treffen, die irgendeine der im folgenden Artikel umschriebenen schweren Verletzungen des vorliegenden Abkommens begehen oder zu einer solchen Verletzung den Befehl erteilen.

Jede Vertragspartei ist zur Ermittlung der Person verpflichtet, die der Begehung oder der Erteilung eines Befehles zur Begehung der einen oder andern dieser schweren Verletzungen beschuldigt sind und hat sie ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit vor ihre eigenen Gerichte zu ziehen. Wenn sie es vorzieht, kann sie sie auch gemäss den ihrer eigenen Gesetzgebung vorgesehenen Bedingungen zur Aburteilung einer andern an der Verfolgung interessierten Vertragspartei übergeben, sofern diese gegen die erwähnten Personen ausreichende Beschuldigungen nachgewiesen hat.

Jede Vertragspartei soll die notwendigen Massnahmen ergreifen, um auch diejenigen Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des vorliegenden Abkommens zu unterbinden, die nicht zu den im folgenden Artikel umschriebenen schweren Verletzungen zählen.

Unter allen Umständen müssen die Angeklagten nicht geringere Sicherheiten in bezug auf Gerichtsverfahren und freie Verteidigung geniessen als die in Artikel 105 ff. des Genfer Abkommens vom 12. August 19491 über die Behandlung der Kriegsgefangenen vorgesehenen.



Und nun wieder zurück zum Thema. Terroristen als Kombattanten?
Dann müssten diese erst einmal die Voraussetzungen des Art. 4A Nr. 2 Genfer Abkommen III erfüllen. Das tun sie unstrittig nicht. Z.B. tragen sie meist die Waffen nicht offen und vor allem halten sie sich nicht an die Regeln und Gebräuche des bewaffneten Konfliktes. Damit kommen sie nicht in den Genuss des POW-Status. Aber kann ich sie einfach töten? Wie z.B. in Afghanistan?
Hier greift Art. 51 Abs. 3 ZPI.
Clu Offline

Schreibtischgeneral


Beiträge: 4.080

15.09.2007 10:50
Fünf Jahre 9/11, sechs Jahre 9/11, sieben Jahre... Antworten

Quote:
Art. 51 Schutz der Zivilbevölkerung
1. Die Zivilbevölkerung und einzelne Zivilpersonen geniessen allgemeinen Schutz vor den von Kriegshandlungen ausgehenden Gefahren. Um diesem Schutz Wirksamkeit zu verleihen, sind neben den sonstigen Regeln des anwendbaren Völkerrechts folgende Vorschriften unter allen Umständen zu beachten.

2. Weder die Zivilbevölkerung als solche noch einzelne Zivilpersonen dürfen das Ziel von Angriffen sein. Die Anwendung oder Androhung von Gewalt mit dem hauptsächlichen Ziel, Schrecken unter der Zivilbevölkerung zu verbreiten, ist verboten.

3. Zivilpersonen geniessen den durch diesen Abschnitt gewährten Schutz, sofern und solange sie nicht unmittelbar an Feindseligkeiten teilnehmen.

4. Unterschiedslose Angriffe sind verboten. Unterschiedslose Angriffe sind
a)
Angriffe, die nicht gegen ein bestimmtes militärisches Ziel gerichtet werden,
b)
Angriffe, bei denen Kampfmethoden oder —mittel angewendet werden, die nicht gegen ein bestimmtes militärisches Ziel gerichtet werden können, oder
c)
Angriffe, bei denen Kampfmethoden oder —mittel angewendet werden, deren Wirkungen nicht entsprechend den Vorschriften dieses Protokolls begrenzt werden können
und die daher in jedem dieser Fälle militärische Ziele und Zivilpersonen oder zivile Objekte unterschiedslos treffen können.

5. Unter anderem sind folgende Angriffsarten als unterschiedslos anzusehen:
a)
ein Angriff durch Bombardierung – gleichviel mit welchen Methoden oder Mitteln – bei dem mehrere deutlich voneinander getrennte militärische Einzelziele in einer Stadt, einem Dorf oder einem sonstigen Gebiet, in dem Zivilpersonen oder zivile Objekte ähnlich stark konzentriert sind, wie ein einziges militärisches Ziel behandelt werden, und
b)
ein Angriff, bei dem damit zu rechnen ist, dass er auch Verluste an Menschenleben unter der Zivilbevölkerung, die Verwundung von Zivilpersonen, die Beschädigung ziviler Objekte oder mehrere derartige Folgen zusammen verursacht, die in keinem Verhältnis zum erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil stehen.

6. Angriffe gegen die Zivilbevölkerung oder gegen Zivilpersonen als Repressalie sind verboten.

7. Die Anwesenheit oder Bewegungen der Zivilbevölkerung oder einzelner Zivilpersonen dürfen nicht dazu benutzt werden, Kriegshandlungen von bestimmten Punkten oder Gebieten fernzuhalten, insbesondere durch Versuche, militärische Ziele vor Angriffen abzuschirmen oder Kriegshandlungen zu decken, zu begünstigen oder zu behindern. Die am Konflikt beteiligten Parteien dürfen Bewegungen der Zivilbevölkerung oder einzelner Zivilpersonen nicht zu dem Zweck lenken, militärische Ziele vor Angriffen abzuschirmen oder Kriegshandlungen zu decken.

8. Eine Verletzung dieser Verbote enthebt die am Konflikt beteiligten Parteien nicht ihrer rechtlichen Verpflichtungen gegenüber der Zivilbevölkerung und Zivilpersonen, einschliesslich der Verpflichtung, die in Artikel 57 vorgesehenen vorsorglichen Massnahmen zu treffen.

Clu Offline

Schreibtischgeneral


Beiträge: 4.080

15.09.2007 10:53
Fünf Jahre 9/11, sechs Jahre 9/11, sieben Jahre... Antworten
Solange sich Terroristen also aktiv an Kampfhandlungen beteiligen, sind sie legitimes Ziel. Ich kann sie bekämpfen.
Sind sie inaktiv, so kann ich sie immerhin festnehmen.
Das ist dann im sog. ‚Drehtürszenario’ problematisch. Im Zweifel ist die Unterscheidung sehr schwierig. Wohl auch einer der Gründe, warum die USA das ZPI nicht ratifiziert haben.
Und warum sollten Terroristen in den Genuss des Schutzes des Humanitären Völkerrechts gelangen (Privileg des prisoner of war!), wenn sie sich selbst nicht an die Regeln halten?
Zur weltanschaulichen Seite muss sich jeder seine eigene Meinung bilden. Aber rechtlich gibt es nur den Mindestschutz aus Art. 45 Abs. 3 und Art 75 ZPI und dem 4. Genfer Abkommen zum Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten.

Die Abhandlung ist natürlich keine wissenschaftliche Arbeit. Andere Ansichten existieren und sind natürlich bei entsprechender Argumentation vertretbar.

Clu

Clu Offline

Schreibtischgeneral


Beiträge: 4.080

15.09.2007 10:57
Fünf Jahre 9/11, sechs Jahre 9/11, sieben Jahre... Antworten

Quote:
Letztendlich steht das Völkerrecht auch nur auf geduldigem Papier, genauso wie die Zeitungsmeldung von heute:

Quote:
Taliban wollen nicht als Terroristen gelten

Na klasse! Das Terroristenleben als Wunschkonzert.



Als was wollen sie denn gelten? Wahrscheinlich als 'Befreiungsbewegung', oder wie?
Bullshit!!! Sollen sie aufhören gg. Zivilisten vorzugehen und stattdessen offen kämpfen. Dann bezeichnet man sie auch nicht als Terroristen.
Gerd Offline

Oberst d. Fernschreiber


Beiträge: 2.766

15.09.2007 23:20
Fünf Jahre 9/11, sechs Jahre 9/11, sieben Jahre... Antworten
Ich darf an dieser Stelle nur kurz einfügen, dass es zum Thema Wiki auch einen Beitrag des Lexikon-der-Wehrmacht gibt, der sich mit dem selben Thema der Wiki Artikel befaßt. Ich habe dort auf diesen Beitrag verwiesen und auch kopiert da es auch dort eine Diskussion zu Unstimmigkeiten in den WikiArtikeln gibt.

Villeicht schaut man sich das mal gegenseitig an, was es zum Thema zu sagen gibt. Hier der entsprechende Link:

http://www.forum-der-wehrmacht.de/thread.php?postid=25408#post25408

Anmerkung: Von einem "Wiki-Verfechter" (von mir so genannt) wurde gleich daraufhin ohne Grund gleich hart geantwortet.
Clu Offline

Schreibtischgeneral


Beiträge: 4.080

16.09.2007 11:02
Fünf Jahre 9/11, sechs Jahre 9/11, sieben Jahre... Antworten
Ich habe mich ja auch verbessert. Der Artikel ist nicht wirklich falsch. Aber etwas ungenau.
Ansonsten kann man der Argumentation ja anhand der zitierten Artikel folgen.
Gerd Offline

Oberst d. Fernschreiber


Beiträge: 2.766

16.09.2007 11:16
Fünf Jahre 9/11, sechs Jahre 9/11, sieben Jahre... Antworten
Ja, ist aber interessant wenn sich jemand mit einem Artikel so auseinandersetzt. Deswegen habe ich auch gegenseitig darauf verwiesen. Danke für die Ausführungen, ist ja ein nicht ganz einfaches Thema.
ziemann Offline

Verbalkanonier


Beiträge: 638

16.09.2007 17:14
Fünf Jahre 9/11, sechs Jahre 9/11, sieben Jahre... Antworten
hmm.... danke an clu für diese juristische abhandlung.
und wie immer existiert bei mir eine andere meinung!
wenn die usa als vergeltung afghanistan angreifen ist ja soweit noch ok.
aber wieso denn plötzlich der angriff auf den irak? nach dem ersten golfkrieg hat sich die usa nicht für den hussein interessiert, sondern hat den ja weitesgehend "mal machen lassen". die angegebenen kriegsgründe sind doch auch schon nach monaten aufgegeben worden. und keinen interessiert es. nun stellt euch mal vor, dass die russen einfach so in den irak einmarschiert wären. was wäre das ein aufstand geworden! und die israelis machen doch auch schon immer was sie wollen! da wird hier mal ein kleiner krieg geführt, dann wird dort wieder wer angegriffen und da mal was bombardiert.... und wieder interessiert es niemanden! liegt es da nicht auf der hand, dass stimmen laut werden den usa ginge es nur um das öl? vermutlich lässt die menschheit den ami deswegen dort auch machen was er will, weil wir ja leider alle vom öl abhängig sind.
Scipio Offline

Literaturmajor


Beiträge: 1.812

16.09.2007 17:22
Fünf Jahre 9/11, sechs Jahre 9/11, sieben Jahre... Antworten

Quote:

und die israelis machen doch auch schon immer was sie wollen! da wird hier mal ein kleiner krieg geführt, dann wird dort wieder wer angegriffen und da mal was bombardiert.... und wieder interessiert es niemanden! liegt es da nicht auf der hand, dass stimmen laut werden den usa ginge es nur um das öl?



Häh??? Ich kann leider den Sprung vom (Des)interesse an der Kriegsführung einiger Länder zum US-Interesse am Öl leider gar nicht nachvollziehen?

Übrigens führt auch Rußland schon seit Jahren einen Krieg in Tschtschenien, bei dem sich die Russen nicht um Menschenrechte o.ä. kümmern. Interessiert hier aber auch keinen.

Gruß
Scipio
Clu Offline

Schreibtischgeneral


Beiträge: 4.080

11.09.2008 09:33
Fünf Jahre 9/11, sechs Jahre 9/11, sieben Jahre... Antworten


Clu
Rayydar Offline

Generalspammarschall


Beiträge: 11.936

11.09.2008 12:11
Fünf Jahre 9/11, sechs Jahre 9/11, sieben Jahre... Antworten
Die Jahre vergehen, und es wird immer mehr relativiert.

Mittlerweile kriechen sogenannte Sicherheitsexperten aus ihren Löchern und behaupten, die Terrorgefahr in den USA werde maßlos übertrieben, um restriktive Sicherheitsmaßnahmen durchzusetzen. Schließlich sei seit 2001 dort nichts mehr passiert.

Für die Idee, dass wegen der Sicherheitsmaßnahmen nichts mehr passiert ist, hat's bei denen intellektuell wohl nicht gereicht.
Warum sollte ein Terrorist sich der Gefahr aussetzen, schon bei der Einreise in die USA verhaftet zu werden, wenn er in seinem Heimatland (Afghanistan etc.) relativ sicher sein kann, dass sein Mordanschlag auch gelingt?
hoza Offline

Oberst d. Fernschreiber


Beiträge: 2.675

11.09.2008 20:17
Fünf Jahre 9/11, sechs Jahre 9/11, sieben Jahre... Antworten
Risikobetrachtungen bei Kernenergie und KKW sind schon schwierig, aber Risikobetrachtungen

a) für Terroristen und deren Einsatzgebiete
und
b) für den Einsatz der Mittel ( was sind schon Bomben vor Polizeischulen in Afghanistan gegen Giftgas in der U-Bahn von Tokio oder entsprechende Bakterien in der Trinkwasserversorgung?)

sind wirklich nachdenklich stimmend.

ziemann Offline

Verbalkanonier


Beiträge: 638

12.09.2008 14:54
Fünf Jahre 9/11, sechs Jahre 9/11, sieben Jahre... Antworten
pünktlich zum jahrestag habe ich mir wieder einiges über 9/11 reingezogen:
- zdf history: das geheimnis des dritten turmes
- 9/11 die verschwörungstheorien auf N24
- 11. september mythos und wahrheit auf phönix
- 9/11 mysteries auf vox

ich finde es sind noch immer etliche ungereimtheiten. auch, wenn experten in diesen berichten versuchen die verschwörungstheorien zu widerlegen. aus meiner sicht ist dieser versuch allerdings ziemlich in die hose gegangen! im gegenteil, denn sie haben einige theorien sogar noch verstärkt.
einig waren sich jedoch alle experten: die us administration hält zuviele (und sicherlich auch die falschen) informatinen zurück. daher sind auch 36% der amerikaner auf seiten der verschwörungstheoretiker.....

unterm strich sollte sich jeder seine eigenen gedanken dazu machen
Canaris Offline

Verbalkanonier


Beiträge: 442

16.09.2008 16:04
Fünf Jahre 9/11, sechs Jahre 9/11, sieben Jahre... Antworten
Ich hab jedenfalls dieser Geschehnisse gedacht! Hab letzte Woche zufällig den Film über den UA-Flug 93 auf ZDF gesehen, da läuft es einem jetzt noch kalt den Rücken runter. War der neu oder gabs den schon länger?
Unvorstellbar, in so eine Situation wie die Passagiere zu geraten, unvorstellbar, dass Menschen zu so etwas fähig sind.
Total beschämend, dass solche Menschen u.a. mitten in unserem Land solch krankes Gedankengut verbreiten/predigen konnten.

Clu Offline

Schreibtischgeneral


Beiträge: 4.080

17.09.2008 09:14
Fünf Jahre 9/11, sechs Jahre 9/11, sieben Jahre... Antworten
Der Kinofilm 'Flug 93' ist sehr gut gemacht. Sorgt wahrlich für Beklemmungen.
Irgendwo in den Tiefen des Forums habe ich da schon mal was zu gesagt.

Clu
Clu Offline

Schreibtischgeneral


Beiträge: 4.080

11.09.2009 17:45
#58 RE: Fünf Jahre 9/11, sechs Jahre 9/11, sieben Jahre... Antworten

8


Micha Offline

Postingschütze


Beiträge: 125

11.09.2009 19:22
#59 RE: Fünf Jahre 9/11, sechs Jahre 9/11, sieben Jahre... Antworten

Ich möchte zu erst mal ganz klar darstellen das ich gegen jede Art von Gewalt gegen Menschen Leben bin. Auch diese Terroranschläge (oder vielleicht nicht ?!) verachte ich aufs tiefste. Aber jetzt mal aus einer anderen Sicht betrachtet. Wenn es Terroranschläge waren, dann war dies eine wirklich gut geplante und recht erfolgreiche Militär Aktion gegen die großen USA. Man muss ja auch immer im Kopf behalten, das Die USA seit Jahrzehnten mit dem großen Hammer durch die Welt ziehen. Und die Länder/Völker/Terroristen?, die es mit dem Hammer (Bomben;Raketen,,usw.) bekommen haben, haben keine Raketen um in die USA zu schießen. Was ich an der ganzen Sache nicht verstehe ist, wie konnte diese Aktion unter den Augen von FBI, CIA u Co geplant werden? Oder wurde etwa ein Auge zugehalten um einen Grund für etwaige Kriegshandlungen zu bekommen. Ich bin mir sicher das in den USA das Netz der Geheimdienste auch vor 9/11 schon so engmaschig war das keine Fliege rülpsen konnte ohne erwischt zu werden. Der Aufwand um solch eine Aktion so gut zu planen ist so groß, das hätte jemand merken müssen. Selbst unser glorreiche Polizei schafft es immer recht schnell die Koffer Bomber von Köln oder die Sauerland Gruppe zu schnappen. Und das sind mickrig kleine Dinge gegen 9/11.

Rayydar Offline

Generalspammarschall


Beiträge: 11.936

11.09.2009 19:51
#60 RE: Fünf Jahre 9/11, sechs Jahre 9/11, sieben Jahre... Antworten

Ach Micha ... diese Diskussionen und Verschwörungstheorien wurden alle schon zig-fach geführt, und letztendlich lässt sich gar nichts beweisen. Für mich klingt es plausibel, dass die US-Behörden nicht mit einem Angriff von innen rechneten. Die Fahndungserfolge in BRD und UK wurden erst nach grundlegender Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen als Lehre aus 9/11 erzielt! In den USA gab es seit Gründung der Homeland Security keinen einzigen Terroranschlag mehr.

Egal - der große Unterschied ist:
Bei Militäraktionen der USA werden tote Zivilisten als 'Kollateralschäden' in Kauf genommen - nicht aus Lust am Töten, sondern weil sie als menschliche Schutzschilde von Terroristen missbraucht werden, oder auch aus Fahrlässigkeit (mangelnde Aufklärung usw.). Klingt nicht schön, ist aber so.

Die 9/11-Terroristen jedoch haben vorsätzlich und ausschließlich Tausende wehrloser Zivilisten getötet. Damit sind sie ohne Wenn und Aber nichts als erbärmliche Massenmörder.

In eigener Sache:
Ihr wisst alle, dass ich durchaus diskussionsfreudig bin. Auf diese Diskussion aber habe ich keine Lust mehr.
Thema geschlossen!

„Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.“ - Albert Einstein

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