Bezugnehmend auf Scipios konstruktive Ausführungen zu den destruktiven Auswirkungen von Computerspielen (
t71230576f024-Forum.html ) gelten ab sofort folgende
Regeln für PG3D:
§ 1. PG3-Partien, insbesondere Angriffs-, äh Friedensmissionen, sind nur noch mit UNO-Mandat zulässig.
Das UNO-Mandat wird dadurch simuliert, dass die Raiders-Seiten nur noch über die UNO-Flagge auf
www.rayy.de/raiders betreten werden.
Jedwede PG3-Software ist von den folgenden UNO-Seiten erneut herunterzuladen.
§ 2. Fahrzeuge dürfen aus Naturschutzgründen nur noch auf befestigten Straßen fahren, vorausgesetzt, das gespielte Szenario beinhaltet keinen Feinstaubalarm bzw. die Fahrzeuge haben eine gültige Ausnahmegenehmigung (Features verfügbar ab RSF 8.02 i.V.m. UK-Patch 7.55a und Suite 12.39f). Die diesbezgl. Plakette ist ggfs. auf der Sichtfläche des Monitors aufzubringen.
§ 3. Infanterie darf nur noch auf amtlich gekennzeichneten Wanderwegen marschieren, um die Weideflächen des (gem. Selbsteinschätzung) hochgradig gefährdeten
equus albus officialis ("Amtsschimmel") nicht zu zertreten. Dies gilt sinngemäß auch für Kavallerie, um ein Ausgleiten des
equus albus officialis auf deren Verdauungsendprodukten ("Pferdeäpfeln") zu verhindern. Hierbei ist es unerheblich, ob die involvierten Huftiere miteinander bekannt, verschwägert oder verbündet sind (sog. "friendly shit").
§ 4. Rauchen im Wald ist untersagt. Daraus folgt, dass auschließlich rauchfreie Munition verwendet werden darf.
Rauchentwicklung in Bunkern, z.B. durch Tränengasgranaten oder Explosionen, ist nur dann gestattet, wenn der Bunker über einen abgeschlossenen Rauchbereich verfügt, und dann auch nur in diesem, es sei denn, das Bedienungspersonal ("Ordonnanz") erhebt dagegen Einspruch.
§ 5. Lärmimmissionen, insbesondere durch Schusswaffen mit Kalibern über 3,1415 mm, sind ohne zu beantragendes gebührenpflichtiges Kurzgutachten (ca. 900 Seiten) des Umweltbundesamtes nicht gestattet.
§ 6. Gewalt gegen Ausländer wird geächtet. Bürgerkriegskampagnen / -Szenarien sind weiterhin grundsätzlich zulässig.
§ 7. Bürgerkriegskampagnen / -Szenarien sind
nicht zulässig, wenn die darin verübte Gewalt unter 'Gewalttätigkeit' subsumiert werden kann.
Ob dies der Fall ist, entscheidet der von der potentiellen Gewalttätigkeit betroffene Gegner, es sei denn, der betr. Gegner lässt seinerseits erhöhte Gewaltbereitschaft erkennen, was im Zweifel durch ein Schiedsgericht bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften zu entscheiden ist.
Wird die gegenseitige Gewaltbereitschaft durch die o.a. Stelle positiv festgestellt, ist Gewaltanwendung unzulässig.
§ 8. Der Begriff 'Gewalt', auch in adjektivischer Form, ist in PG3-Dateien (*.ply, readme.*) zu vermeiden bzw. in nicht jugendgefährdender Form zu verwenden.
Beispiele:
Falsch: "Unter der Gewalt des Angriffs brachen die Verteidigungslinien zusammen."
Richtig: "Unter der amtlich festgestellten Gewaltfreiheit des Angriffs brachen die Verteidigungslinien zusammen."
Falsch: "Die Bismarck hatte nur noch den gewaltigen Ozean vor sich."
Richtig: "Die Bismarck hatte nur noch den nicht indizierten, gewaltlosen Ozean vor sich."
§ 9. Eine jugendgefährdende Vernichtung gegnerischer Einheiten findet nicht mehr statt. Um versehentlicher Vernichtung infolge übertriebener Feindkuscheleinwirkung entgegenzuwirken, hat jede PG3-Einheit 100 Leben.
§ 10. Herkömmliche akkustische Manifestationen der widerrechtlichen (s. § 9) Vernichtung von Pixelsoldaten ("Todesschreie") sind fürderhin untersagt. Als
death sound ist auschließlich die Sounddatei 3999_Always_look_on_the_bright_side_of_life.mel zu verwenden.
Na dann weiterhin viel Spaß!