Tja, ein spannendes Pokalendspiel - das ich leider ab der 35. Minute nicht mehr richtig genießen konnte.
Nachdem die Stuttgarter die Meisterschaft mit gepflegtem Fußball verdient gewonnen hatten, versuchten sie es im Pokalfinale mit übelster Brutalität.
Und sind zu Recht gescheitert. Es gibt anscheinend doch noch einen Fußballgott!
Dabei war der Faustschlag von Cacau zwar grob unsportlich und durchaus rotwürdig, aber in der Hitze des Gefechts als Affekthandlung noch irgendwie nachvollziehbar. Schließlich hatte ihn sein Gegenspieler vorher auch ziemlich gepiesackt - und ist nachher sofort gesund weitergelaufen.
Aber was Meira sich mit seinem Foul an Mintal geleistet hat, war einfach nur kriminell: Vorsätzliche Körperverletzung ohne jeden Anlass, evtl. sogar Gefährliche und / oder Schwere Körperverletzung.
Ich hoffe, dass sich dafür nicht nur der DFB, sondern auch die Staatsanwaltschaft interessiert! Dagegen sind Doping-Radler ja richtig harmlos!
Und warum ein Schiri Weiner, der eigentlich in jedem Spiel durch, sagen wir mal, kuriose Entscheidungen auffällt, Meira nicht ebenfalls rot gezeigt hat, versteht wohl keiner. Fürs nächste Pokalfinale sollte wieder ein Schiri aus der ersten Garde eingesetzt werden.
Am Schluss aber habe ich mich für die Clubberer, insbesondere Hans Meyer, gefreut. Hoffentlich wird Mintal schnell wieder gesund!
Vorweg: Ich bin VfB-Fan. Ich versuche auch objektiv zu sein....
Nürnberger Sieg:
Von verdient will ich hier nicht reden. Immerhin haben die Nürnberger die gesamte 2. Halbzeit in Überzahl nix aber auch gar nix getan. Und das tolle Siegtor war auch nur ein Zufallstreffer. Ich hatte mich schon aufs Elferwürfeln gefreut. Ich wette, die Hälfte hatte die Hosen gestrichen voll.
Stehen bleibt letztlich der Sieg. Und wer ein Tor mehr schießt, hat gewonnen. Fußball Mathe. Glückwunsch Nürnberg. Das war eine bessere Saison als die der Bayern!!!!!
Schiri: Der hat ja erst die Härte rein gebracht. Eine Lusche!
Meißner hat mal gesagt: 'Und der Weiner ist immer noch so arrogant.'
Und dieses andauernde schauspielern (hinfallen, schreien, 12 mal wälzen, Karten fordern usw.) ist das mieseste am ganzen Spiel.
Meiras Foul war brutal. Aber für den Staatsanwalt ist das nix. Einwilligung. Sollte sowas gerichtlich verfolgt werden, können wir uns vom Fußball verabschieden. Dann spielt nämlich keiner mehr.
Und Meyer ist ein A.... Sorry. Der will immer witzig sein. Aber das ist er nicht.
Quote:Nürnberger Sieg:
1. Von verdient will ich hier nicht reden. ...
2. Meißner hat mal gesagt: 'Und der Weiner ist immer noch so arrogant.' ...
3. Meiras Foul war brutal. Aber für den Staatsanwalt ist das nix. Einwilligung. Sollte sowas gerichtlich verfolgt werden, können wir uns vom Fußball verabschieden. Dann spielt nämlich keiner mehr.
1. Ich sage nicht, dass Nürnberg den besseren Fußball gespielt hat. Verdient haben sie sich den Sieg moralisch, weil sie die Stuttgarter Unfairness nicht mit gleichen Mitteln beantwortet haben.
2. Stimmt. Weiner fällt außer durch fragwürdige Entscheidungen auch durch extreme Arroganz auf. Der ist einfach viel zu unsicher für einen guten Schiri.
3. "Einwilligung"?!?
Frag mal Mintal, ob er jemals in so was eingewilligt hat! Die Einwilligung bezieht sich auf das Inkaufnehmen von Verletzungen beim Kampf um den Ball. Aber um das Spielgerät ging es Meira offensichtlich nicht; dann hätte er seine Blutgrätsche 2 Meter weiter rechts ansetzen müssen.
Im übrigen schließt sich ja die Justiz meiner Meinung an.
So,jetzt mal mein Statement.Als Franke und Club Fan hatte ich das Glück eine Karte für das Endspiel zu ergaunern und bin vor 15 Minuten wieder zu Hause angekommen.Die Atmosfäre war supergut wie das ganze Spiel inklusive der vielen angereisten Vfb-Fans.Von denen können sich allerdings unser Nationaltorwart und Massaker-Meira eine Scheibe an fairness abschneiden.In einem von beiden Seiten offensiv geführten Spiel hat der Club letztendlich verdient auch aufgrund der besseren Chancenverwertung gewonnen.Der Aufschwung des Club`s ist natürlich sehr eng verbunden mit der Arbeit von Hans Meier der inzwischen Kultstatus erreicht hat.Ihn wegen seiner Kauzigkeit und der ironischen Sprüche als Arsch hinzustellen finde ich schon etwas derb.Na ja ,echte Typen sind in Deutschland wohl nicht erwünscht,wohl mehr diese schmierigen ,aalglatten Wortakrobaten.Übrigens hat der Slowake Marek Mintal die Banzai-Attacke des möchtegernjapaners Meira zum Glück nicht schwer verletzt überstanden.
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Quote:Als Franke und Club Fan ...
Der Aufschwung des Club`s ist natürlich sehr eng verbunden mit der Arbeit von Hans Meier der inzwischen Kultstatus erreicht hat.Ihn wegen seiner Kauzigkeit und der ironischen Sprüche als Arsch hinzustellen finde ich schon etwas derb.
Als Club-Fan solltest du aber schon wissen, dass der Kauz Meyer heißt.
Jedenfalls finde ich ihn als Typ (als Fußballfachmann sowieso!) klasse! Fast so was wie ein Nachfolger des legendären Max Merkel. Dass uns Leute mit Ecken und Kanten an allen Ecken und Kanten fehlen, siehst du auch in der Politik. Da gibts auch keinen Strauß und Wehner mehr.
Meyer als Fußballfachmann ist einer der besten. Da stimme ich voll zu. Das andere ist meine persönliche Meinung. Allerdings hat das nichts mit Ecken und Kanten zu tun. Nimm Mario Basler: Der war eckig und kantig. Aber bei ihm hatte man nie ein unangenehmes Gefühl, wenn er was gesagt hat. Das kam meines Erachtens sympathisch rüber.
Dies Gefühl habe ich bei Meyer nicht.
Klar bleibt es jedem selbst überlassen wen man mag und wen nicht,nix für ungut.So wie du über Hans MeYer denkst denke ich z.B.über Matthias Sammer.Und bei Super Mario stimme ich dir auch zu,obwohl den auch viele nicht mögen.
Zu dem Thema mal eine kurze Abhandlung aus juristischer Sicht. Das ist natürlich keine wissenschaftliche Arbeit.
Es sollte aber für einen groben Überblick genügen.
Einwilligung in Körperverletzungen im Sport
Bei einer Einwilligung muss sich diese auf Verletzungshandlung und Verletzungserfolg erstrecken (Otto, GK 2, 15/16).
Die Rechtsprechung (BGH-FG, 199,217) wendet die Regeln auch auf bloße Risikohandlungen mit Verletzungstendenz an und klärt damit auch Fallgruppen wie regelgemäßes und regelwidriges Verhalten im Sport.
[Besondere Relevanz hier Boxsport (vorsätzliche Körperverletzung).]
Der Betroffene willigt natürlich nicht in Verletzungserfolge ein, sondern in Sorgfaltspflichtverletzungen und damit in Gefährdungserfolge (str., Haft, Strafrecht AT).
Probleme entstehen, wenn sich diese in einem Körperverletzungserfolg realisieren. Praktische Bedeutung hat dies vor allem bei Sportverletzungen.
Bsp.: Auf dem Fußballplatz prallt Spieler M infolge eines Regelverstoßes (Foul) gegen G. G wird verletzt.
Die Tatbestandsmäßigkeit liegt hier vor. Einfache Körperverletzung §223. Eventuell noch eine Gefährliche Körperverletzung gem. §224
Abs. 1 Nr. 2, wenn man den Fußballschlappen als gefährliches Werkzeug sehen will. Die Schwere Körperverletzung §226 scheidet mangels schwerer
Folge aus. Weiterhin müsste auch das subjektive Element vorliegen. Der Spieler müsste Vorsatz bzgl. der Körperverletzung gehabt haben. Dies wird im Zweifel abgelehnt werden müssen. Folglich kann nur eine fahrlässige Körperverletzung gem. §229 in Frage kommen.
Diese kann aber durch eine Einwilligung gerechtfertigt sein. Diese wird regelmäßig nur konkludent vorliegen.
Die Einwilligung wird jedoch begrenzt (vgl. Wortlaut §228). Das ist dann der Fall, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.
Angesichts der Unbestimmtheit des Begriffes muss dieser eng (verfassungskonform) ausgelegt werden (Joeks, StGB, §228 RdNr.2).
Insoweit sollten nur Fälle umfasst sein, in denen erhebliche Allgemeininteressen betroffen sind.
Z.B. Folgen im Sinne des §226 (Schwere Körperverletzung, lesen!), die bewirken, dass das Opfer ein Fall für die Rentenversicherung wird. Es wird also auf die schwere der Verletzung und ihre Folge abgestellt.
Andere Ansichten meinen, dass nur in leichtere Regelverstöße, nicht in grobe Fouls eingewilligt wurde (u.a. NJW 1961, 2072). Ein gewisses Element an 'Kampf' wird auch dabei zuerkannt (ebenda). Andere meinen wiederum, dass im Kampf um den Ball auch grob fahrlässige Regelverstöße erlaubt seien (z.B. OLG Braunschweig).
Dort stellt sich dann ev. die Frage, ob dies dann auch durch ordentliche Gerichte verfolgt werden kann und soll. Oder ob dies ein Fall für die
Sportgerichtsbarkeit ist. Problem der ordentlichen Gerichte wird dann der Begriff 'grob' und die Abgrenzung sein.
Das ganze ist also mehr als umstritten. Entscheidung offen.
'Unser' Fall:
Da keine schwere Folge eingetreten ist, wäre nach Ansicht 1 Spieler M gerechtfertigt.
Nach Ansicht 2 läge keine Einwilligung vor und es käme dann darauf an, ob man die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte bejaht und damit eine Strafbarkeit nach StGB ermöglicht. Die Sportgerichtsbarkeit wird hier wohl kein anderes Urteil als der Schiedsrichter fällen (können) - Tatsachenentscheidung Gelbe Karte.
Außerdem scheint mir die Sportgerichtsbarkeit fachnäher und daher geeigneter zu sein.
Im Übrigen ist § 229 Strafantragsdelikt und wird nur auf solchen hin verfolgt. Die Staatsanwaltschaft wird in solchen Fällen auch nicht im besonderen öffentlichen Interesse handeln.
Und stellt euch einmal die Folgen vor, wenn solche Fälle in großer Zahl (in Einzelfällen ja schon vorgekommen) vor den ordentlichen Gerichten entschieden werden. Niemand wird mehr auf den Platz gehen wollen - vereinfacht gesprochen.
Und Fußball war noch nie ein körperloser Sport. In diesem Fall ist zum Glück nichts Schwerwiegenderes passiert. Man kann nur hoffen, dass dies für alle Beteiligtenals Mahnung dient.
Weiterhin ist zu hoffen, dass auch der DFB eine Lehre daraus zieht und die Schiedsrichter noch besser schult (persönliche Meinung).
[Polemik an]
In der Sportszene wurde der Fall auch öffentlich dahingehend kommentiert, dass Staatsanwälte "gleich Dauerkarten für alle Liga-Spiele lösen" müssten, wenn schwere Fouls beim Fußball zu strafrechtlicher Verfolgung führen sollten.
Wäre natürlich später mal ein Betätigungsfeld für mich.
D.h. falls dann noch wer Fußball spielen will.
[Polemik aus]
Ich will jetzt auch keine Diskussion im großen Stil auslösen. Das sollte nur eine Übersicht sein. Ein Fazit und eine Entscheidung kann jeder für sich ziehen.
Quote:Ich will jetzt auch keine Diskussion im großen Stil auslösen.
Ich diskutiere aber gern!
OK, Schwere Körperletzung war es nicht; das war aber am Pokalspielabend noch nicht abzusehen.
Dass 2cm-Stollen ein gefährliches Werkzeug sind, wage ich schon eher zu bejahen.
Und wieso fehlt der subjektive Tatbestand? Meiras Attacke galt eindeutig dem Mann und nicht dem Ball. Dass Mintal dabei höchstwahrscheinlich verletzt wird, muss ihm ja wohl klar gewesen sein. Er hat das zumindest billigend in Kauf genommen (bedingter Vorsatz), und das reicht!
Und wie weit reicht die Einwilligung? Wenn einer in Ausübung des Fußballsports eine Bierflasche aus den Zuschauerrängen an den Kopf kriegt - hat er darin auch "eingewilligt"?
Aber du musst den Eventualvorsatz strenger von der bewussten Fahrlässigkeit abgrenzen.
In beiden Fällen hält der Handelnde den Eintritt der Tatfolge für möglich (dies sollte auch M erkannt haben). Das kognitive Element ist also zur Abgrenzung nicht geeignet. Entscheidend ist das voluntative Element. Während der mit Eventualvorsatz Handelnde sich mit dem Risiko der Tatbestandsverwirklichung abfindet ('na wenn schon'), vertraut der bewußt fahrlässig handelnde Täter (pflichtwidrig) auf das Ausbleiben des Erfolges ('wird schon gut gehen').
M's Vorsatz muss auch den Verletzungserfolg umfassen.
Du würdest M also etwas unterstellen, was sich nicht beweisen ließe. Und in diesem Fall gilt in dubio pro reo. Von daher Fahrlässigkeit.
Stollen: Hier liegt, zumindest konkludent, Einwilligung vor. Gegenspieler M hat ja selber welche benutzt.
Für Taten von außerhalb des Platzes steht natürlich selbstredend der Weg zu den ordentlichen Gerichten offen.
Quote:
M's Vorsatz muss auch den Verletzungserfolg umfassen.
Du würdest M also etwas unterstellen, was sich nicht beweisen ließe. Und in diesem Fall gilt in dubio pro reo. Von daher Fahrlässigkeit.
So ist die Lage. Da kannst du dich nicht einfach drüber hinwegsetzen.
Im übrigen müsstest du diesen Maßstab dann auch bei jedem groben Foul, jedem Spucken, Beißen, Beleidigen usw. anlegen. Und dann tritt der oben beschriebene Fall ein, dass niemand mehr Fußball spielen will.
Das kann man natürlich auch machen. Aber dann wie gesagt gleichmäßig auf alle anwenden. Du kannst ja nun nicht sowas plötzlich einführen nur weil gerade ein aktueller Fall vorliegt.
Ich möchte ehrlich gesagt nicht, dass sich die ordentlichen Gerichte mit jeder Roten Karte befassen. Dafür haben wir doch eine Sportsgerichtsbarkeit. Die wäre ja sonst überflüssig.
Die ordentliche Gerichtsbarkeit sollte sich lieber mit solchen Sachen wie in Rostock befassen (wenn so was schon passiert).